Analysen
„Eine gute MPU-Beratungsstelle erkennt man daran, dass der Therapeut genau einschätzen kann, ob und wie lange ein Abstinenzprogramm durchgeführt werden muss. Er ist in der Lage wie ein MPU-Gutachter zu denken, er kann den Klienten bereits in der ersten Sitzung diagnostisch einordnen. Lassen Sie sich von uns beraten und verkürzen Sie Abstinenzzeiträume, um so schnell wie möglich wieder mobil zu sein.“
Dr. Patrick Grieser
Sie müssen Ihre Alkohol- oder Drogen-Abstinenz nachweisen? Dafür gibt es zwei laborchemische Verfahren, die im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung Verwendung finden: Haaranalysen und Urinkontrollen. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Weiterhin können Leberwerte als unterstützender Befund dem Gutachter vorgelegt werden um darzulegen, dass ein kontrollierter Umgang mit Alkohol bzw. eine freiwillige Alkoholabstinenz stattgefunden hat.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir mit Ihnen ab, ob eine Alkoholabstinenz überhaupt erforderlich ist. Viele Klienten kommen zu uns in die Beratung und sind der festen Meinung, dass sie Abstinenznachweise erbringen müssen, um ein positives Gutachten zu erhalten. Dies ist ein allgemeiner Irrglaube! In der MPU wird zunächst von Arzt und Psychologe abgeklärt, ob eine Alkohol-Abstinenz erforderlich ist oder lediglich eine Veränderung in Ihren Trinkgewohnheiten ausreicht. Oftmals kann es auch nachteilig sein, wenn Sie eine Alkoholabstinenz erbringen und im Gutachtergespräch ziemlich schnell ersichtlich wird, dass Sie nur wegen des Führerscheins auf Alkohol verzichten. Dieses Motiv ist nicht stabil. Sobald Sie den Führerschein wieder haben, besteht kein Grund mehr für Sie auf Alkohol dauerhaft zu verzichten. Das Motiv entfällt nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, der nächste Rückfall ist vorprogrammiert, da kein kontrollierter und verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol stattgefunden hat!
Viele Klienten, die unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen und eine Drogen-MPU machen müssen, sind der festen Überzeugung, dass sie mindestens 12 Monate Nachweis benötigen, um die MPU zu bestehen. Auch dies ist ein allgemeiner Irrglaube! Je nach Ausgangssituationen (Aktenlage) müssen entweder 12 Monate, 9 – 10 Monate oder 6 Monate Abstinenz erbracht werden.
Durch uns können Sie Zeit verkürzen! Im Erstgespräch schauen wir uns Ihren Fall an und überprüfen, wie schnell Sie zur MPU können. Bei vielen Klienten konnten wir die Abstinenzzeiträume signifikant verkürzen. Wo andere Beratungsstellen auf mindestens 12 Monate Abstinenz gepocht haben, konnten wir den Zeitraum durch eine sauberere Einstufung zum Teil auf 6 Monate verkürzen!