Haaranalyse bei einer Alkohol-MPU

Wenn Sie das erste Mal unsere MPU-Beratung besuchen, klären wir Sie auf, ob eine Haaranalyse auf Alkohol überhaupt in Ihrem speziellen Fall erforderlich ist. Oftmals reicht auch nur eine Veränderung der Trinkgewohnheiten aus. Dadurch können Sie Zeit und Geld sparen, da Sie schneller zur MPU können um den Test abzulegen.

Falls eine Alkoholabstinenz erforderlich ist, können Sie diese mit geeigneten Haaranalysen belegen. Dazu wird ein Haarstrang mit einer maximalen Länge von 3cm entnommen. Das Haarsegment wird anschließend auf EtG (Ethylglucuronid)– ein Abbauprodukt von Alkohol – untersucht. Sobald Sie Alkohol konsumieren, lagert sich dessen Abbauprodukt EtG im Haar ab und kann über laborchemische Verfahren bestimmt werden.

Was Sie beachten sollten: Haaranalysen können nur durch Ärzte vorgenommen werden, die über eine verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation verfügen! Eine Haarentnahme bei Ihrem Hausarzt ist im Regelfall nicht möglich. Weiterhin muss das Analyse-Labor für forensische Zwecke akkreditiert sein. Es müssen bestimmte chemisch-toxikologische Untersuchungskriterien (CTU) erfüllt sein. Ohne Akkreditierung ist Ihre Haaranalyse nicht viel wert bei einer Begutachtung!

Der Vorteil einer Haaranalyse gegenüber Urinscreenings besteht in der Tatsache, dass Sie rückblickend Ihre Abstinenz nachweisen können, d.h. Sie fangen beim Nachweis Ihrer Abstinenz nicht bei Null an. So lässt sich pro cm Kopfhaar 1 Monat Abstinenz nachweisen. Dies geht rückwirkend aber nur für ein Zeitfenster von 3 Monaten (was 3cm Haar entspricht). Für einen 12-monatigen Abstinenznachweis auf Alkohol benötigen Sie also 4 Haaranalysen à 3 cm, wodurch immer ein Zeitfenster von 3 Monaten pro Analyse abgedeckt werden.

Ob und wie lange Sie letztendlich eine Abstinenz nachweisen müssen, erfahren Sie bei uns in der MPU-Vorbereitung!