Haaranalyse bei einer Drogen-MPU
In unserer MPU-Beratung klären wir Sie auf, wie lange Sie für Ihre anstehende MPU eine Drogenabstinenz dokumentieren müssen. Generell gilt: Wenn Sie mit Drogen im Straßenverkehr auffallen, dann müssen Sie auf jeden Fall Abstinenznachweise erbringen. Ein kontrollierter Umgang mit illegalen Betäubungsmitteln – wie es z.B. bei Alkohol der Fall ist – ist leider nicht möglich, Sie stehen in der Nachweispflicht! Im Erstgespräch werden wir zunächst bestimmen, welcher Abstinenzzeitraum ausreichend ist: 6 Monate, 9 – 10 Monate oder 12 Monate. Oftmals ist ein 12-monatiger Abstinenznachweis gar nicht notwendig und Sie sparen durch unsere MPU-Beratung wertvolle Zeit!
Bei einer Haaranalyse auf Drogen werden Haarstränge von maximal 6cm Länge entnommen. Die Haaranalyse hat gegenüber Urinscreenings den Vorteil, dass sie auf gar keinen Fall bei Null beginnen müssen, d.h. Sie können rückwirkend ihre Abstinenz dokumentieren. Es gilt dabei folgende Faustregel: pro cm Haar können Sie einen Monat Abstinenz nachweisen. Bei 6cm Kopfhaar könnten Sie 6 Monate Drogenabstinenz nachweisen.