MPU wegen Alkohol

„In der MPU-Beratung werden wir oft gefragt: Kontrolliertes Trinken oder doch Abstinenz? In vielen Fallkonstellationen müssen Klienten gar nicht auf Alkohol verzichten um die MPU zu bestehen! Ein kontrollierter und verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol, die Fähigkeit Trinken und Fahren trennen zu können ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg!“

Dr. Patrick Grieser

Ausschlaggebend ist die Höhe der Blutalkoholkonzentration mit der Sie im Straßenverkehr auffällig wurden. Dabei wird rein juristisch zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden. Ab 0,5 Promille wird das Vergehen mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet, der Bestand einer Straftat ist ab 1,1 Promille am Steuer erfüllt.

Es gelten folgende Richtwerte:

  • Eine Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr führt zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Es wird von Behördenseite eine MPU angeordnet. Bitte beachten Sie, dass in manchen Bundesländern eine 1,1 Promille-Grenze gilt. Die Richtlinien können Sie den jeweiligen Anordnungen Ihres Bundeslandes entnehmen.
  • Bei zwei oder mehr Trunkenheitsfahrten im Straßenverkehr oberhalb der 0,5 Promillegrenze. Es reichen somit schon zwei Ordnungswidrigkeiten aus (z.B. 2019 1.Trunkenheitsfahrt mit 0,5 Promille, 2020 2.Trunkenheitsfahrt mit 0,7 Promille), damit die Führerscheinstelle eine Alkohol-MPU anordnen kann.
  • Nach einer positiven Alkohol-MPU stehen Sie bei der Führerscheinstelle unter „besonderer Beobachtung“. Fallen Sie nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis in einem bestimmten Beobachtungszeitraum wieder mit Alkohol im Straßenverkehr auf, wird eine weitere MPU angeordnet, das alte Gutachten verliert seine Gültigkeit.
  • Den Behörden ist ein möglicher Alkoholabusus oder gar Abhängigkeitserkrankung bekannt, sodass eine Fahreignung zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben ist.

Viele Klienten glauben, dass sie nach einer Trunkenheitsfahrt am Steuer dauerhaft auf Alkohol verzichten müssen. Ein Irrglaube! Die Begutachtungsleitlinien sehen in diesem Zusammenhang auch Möglichkeiten vor, in denen ein kontrollierter Umgang mit Alkohol möglich ist. Oftmals ist es sogar falsch, einfach Abstinenzbelege zu sammeln in der Hoffnung, dass diese die Begutachtung positiv beeinflussen. Denn wenn Sie sich für eine dauerhafte Abstinenz entscheiden (obwohl an dieser Stelle auch ein kontrollierter Umgang mit Alkohol möglich wäre), dann müssen Sie das auch glaubhaft dem Gutachter vermitteln. Viel zu schnell entlarvt der Gutachter nämlich den wahren Antrieb, warum die Klienten auf Alkohol verzichten, nämlich umso schnell wie möglich wieder den Führerschein zurückzubekommen. Dies ist aber ein sehr schwaches Motiv für einen Alkoholverzicht. Bekommt der Klient den Führerschein nämlich wieder, besteht kein Anreiz mehr auf Alkohol dauerhaft zu verzichten. Sehr schnell verfallen die Klienten dann zurück ins alte Verhalten. Dr. Grieser zeigt Ihnen wie Sie in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne Alkoholverzicht den Führerschein ohne Probleme wieder zurückbekommen. Sparen Sie durch eine MPU-Vorbereitung Zeit und Geld für teure Laborkontrollen (z.B. Haarscreenings und Urinkontrollen auf EtG).